Unsere Forstbetriebsgemeinschaft stellt sich vor:

Die Forstbetriebsgemeinschaft Ilshofener Ebene (wirtschaftlicher Verein) wurde im Jahre 1989 als privatrechtlicher Zusammenschluss von Privat- und Kommunalwaldbesitzer aus den Gemeinden Ilshofen, Wolpertshausen und Untermünkheim gegründet. Heute vertritt die FBG die Waldflächen von mehr als 200 Privatwaldbesitzer als auch die Kommunalwälder der Gemeinden Ilshofen, Wolpertshausen und Untermünkheim, was einer Gesamtwaldfläche von ~860 Hektar entspricht.

Unsere Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) verfolgt gemäß §16 des Bundeswaldgesetzes den Zweck, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen und der zur Aufforstung bestimmten Grundstücke zu verbessern. Dies erfolgt in enger Kooperation mit unserem zuständigen Revierförster, Herrn Alexander Klooz ([email protected]).

 ...wir sind PEFC zertifiziert !

Als Forstbetriebsgemeinschaft stehen wir ausdrücklich hinter einer nachhaltigen, pfleglichen und verantwortungsbewussten Waldbewirtschaftung. 

Durch die PEFC Zertifizierung der Forstbetriebsgemeinschaft Ilshofener Ebene sind alle Waldflächen der Mitglieder zertifiziert! Dies verpflichtet unsere Mitglieder dazu, die PEFC Standards einzuhalten. 

Die wichtigsten Informationen sind in der Broschüre "Die PEFC Waldstandards für Waldbesitzende" sowie das "Merkblatt Brennholz" enthalten. Weitere Informationen hier Für Waldbesitzende (pefc.de)

 

Holzvermarktung

Zentrale Aufgabe unserer FBG ist die gemeinschaftliche Holzvermarktung, welche auch dem Kleinwaldbesitzer ermöglichen soll, seine oftmals geringen Holzmengen zentral zu vermarkten. Wir beraten dabei unsere Mitglieder bereits vor dem geplanten Einschlag und stimmen die geplante Maßnahme mit dem Waldbesitzer ab. Ist der Holzeinschlag erfolgt, helfen wir bei der Sortierung und Aufnahme der Holzmengen und sorgen für eine möglichst attraktive und zügige Vermarktung.

Ebenso steht die FBG seinen Mitgliedern bei der Vermittlung von Forstdienstleistern zur Verfügung, sei es für den Holzeinschlag, dem Rücken der Stämme, für Forstkultur- oder Pflegearbeiten oder für sonstige forstliche Angelegenheiten.

Erst- und Wiederaufforstung

Steht eine Erst- oder Wiederaufforstung an, so beraten wir unsere Mitglieder individuell über standortgerechte Baumarten, geben Empfehlungen für Pflanzabstände sowie mögliche Wildschutzmaßnahmen. Die Betreuung unserer Mitglieder umfasst dabei auch die Beratung hinsichtlich möglicher Förderungen für die Aufforstung als auch der anschließenden Kultursicherung. Zudem profitieren unsere Mitglieder von attraktiven Rabatten auf Forstpflanzen. 

Forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen

Neben der Beratung individueller Fördermaßnahmen für Einzelmitglieder stellt die Forstbetriebsgemeinschaft auch gemeinschaftliche Förderanträge. Diese sind vor allem dann von Interesse, wenn Einzelanträge nicht über die festgesetzte Mindestförderungen kommen würden. Als Beispiel dafür gilt der jährliche Sammelantrag zur Erlangung der Umweltzulage Wald in NATURA 2000 Gebiete (FFH Förderung) oder der Sammelantrag für die Aufarbeitung von Schadholz.

Als FBG stehen wir für Nachhaltigkeit in der Waldbewirtschaftung und sind  PEFC zertifiziert. Somit gelten alle Forstflächen der FBG als PEFC zertifizierte Flächen und sind als solche auch bei bestimmten Fördermaßnahmen förderfähig. Aktuelles Beispiel hierfür ist die Bundeswaldprämie, welche ausschließlich für nachhaltig bewirtschaftete Waldflächen gewährleistet wird. 

Fort- und Weiterbildung unserer Mitglieder

Unsere FBG bietet jährlich ihren Mitgliedern einen zweitätigen Motorsägen-Grundlehrgang an. Dieser Kurs gilt als anerkannter Lehrgang der SVLFG Berufsgenossenschaft für Privatwaldbesitzer und ist Voraussetzung für den Erwerb von Brennholz über die Forstbehörde beziehungsweise der ForstBW.